J.S.W. Rechtsanwälte

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem immer schwierigeren, komplexeren und undurchschaubareren Rechtsgebiet entwickelt. Immer neue Produkte drängen auf den Markt mit immer neuen Vorteilen und Risiken, die es abzuschätzen gilt.

Wir vertreten sowohl die Interessen von geschädigten Investoren und Privatanlegern, als auch die von Banken, Kreditinstituten, Vermittlern und Anlageberatern. Wir gewährleisten ihnen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bankenrechtes. Hierzu zählen insbesondere

  • das Bankvertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schufa und Datenschutz, Zahlungsverkehr (bargeldlose Zahlung per Scheck, Wechsel, Lastschrift, Überweisung, Dauerauftrag, Kreditkarte, EC-Karte, Scheckkarte sowie das Electronic- und Online-Banking,
  • Kredit und Kreditsicherheiten, verbunden mit Fragen zu Bankentgelten sowie zur Rückführung von Darlehen und deren Absicherung durch Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung und Problemen im Zusammenhang mit der Kreditablösung, der Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung bei der Immobilienverwertung, Prüfung und Vertretung in allen Fragen der Kreditaufnahme, -abwicklung und der Stellung von Kreditsicherheiten,
  • Kapitalanlagerecht, Schadenersatzhaftung des Anlageberaters und –vermittlers wegen Falschberatung, Prospektrecht und Prospekthaftung, Termingeschäfte, Grauer Kapitalmarkt,
  • Aufsichts- und Haftungsrecht (Haftung des Vorstandes, Aufsichts- oder Verwaltungsbeirats)